Der EU Cyber Resilience Act (CRA) ist die
EU-Verordnung 2024/2847, veröffentlicht am 20. November 2024. Sie verpflichtet alle
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu verbindlichen
Cybersicherheitsanforderungen — unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
Betroffen sind Hardware mit eingebetteter Software (IoT-Geräte, Industriesteuerungen)
ebenso wie reine Softwareprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Marktrücknahme und Bußgelder
bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.