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CRA Fristen-Übersicht 2026/2027

Alle wichtigen Termine des Cyber Resilience Act auf einen Blick — von der Schwachstellen-Meldepflicht im September 2026 bis zur vollständigen Geltung im Dezember 2027.

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Alle CRA-Fristen im Überblick

Art. 71 Abs. 1 CRA
11. Dez. 2024
CRA in Kraft getreten
Alle
Art. 14, 71 Abs. 2 CRA
11. Sept. 2026
Schwachstellen-Meldepflicht
Alle Hersteller
Art. 71 Abs. 2 CRA
11. Sept. 2026
Marktaufsichtsbehörden operativ
EU-Mitgliedstaaten
Art. 13 Abs. 6 CRA
11. Sept. 2026
VDP-Pflicht (Vulnerability Disclosure Policy)
Alle Hersteller
Art. 71 Abs. 3 CRA
11. Dez. 2027
Vollständige Geltung des CRA
Alle Hersteller
Art. 28 ff. CRA
11. Dez. 2027
CE-Kennzeichnung Pflicht
Hersteller betroffener Produkte
Anhang VII CRA
11. Dez. 2027
Technische Dokumentation fertiggestellt
Alle Hersteller
Art. 32 ff. CRA
11. Dez. 2027
Konformitätsbewertung abgeschlossen
Alle Hersteller
Anhang I Nr. 1 CRA
11. Dez. 2027
SBOM-Pflicht
Alle Hersteller
Anhang I Nr. 10 CRA
Laufend
Security-Updates (mind. 5 Jahre)
Alle Hersteller
Anhang I Nr. 11 CRA
Laufend
CVE-Monitoring
Alle Hersteller
Bereits eingetreten Sept. 2026 — nächste kritische Frist Dez. 2027 — vollständige Geltung Laufende Pflicht

Was jetzt zu tun ist

Sechs Schritte, die Sie unabhängig von Ihrer Risikoklasse sofort angehen sollten:

  1. Produktinventar erstellen
    Welche Ihrer Produkte mit digitalen Elementen fallen unter den CRA?
  2. Risikoklasse bestimmen
    Default, Important Class I/II oder Critical — mit dem RouteCheck-Tool prüfen.
  3. SBOM-Prozess aufbauen
    Software Bill of Materials für alle betroffenen Produkte — ab sofort beginnen.
  4. VDP-Seite erstellen
    Vulnerability Disclosure Policy veröffentlichen — Pflicht ab September 2026.
  5. Meldeprozess intern definieren
    Schwachstellen innerhalb von 24 h an ENISA melden — Prozess muss vorab existieren.
  6. Technische Dokumentation beginnen
    Die vollständige Dokumentation nach Anhang VII benötigt 6–12 Monate — jetzt starten.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Amtsblatt der EU, 20. November 2024
  • Art. 14 CRA — Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen
  • Art. 71 CRA — Inkrafttreten und Übergangsfristen
  • Anhang I CRA — Wesentliche Cybersicherheitsanforderungen
  • Anhang VII CRA — Technische Dokumentation
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.