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Bußgeldrahmen Art. 64 CRA
CRA Bußgeld-Kalkulator
Der Cyber Resilience Act sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes vor — es gilt immer der höhere Betrag.
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€
100.000 €10 Mrd. €
Tragen Sie den konsolidierten weltweiten Jahresumsatz Ihres Unternehmens bzw. Konzerns ein (Grundlage: Art. 64 EU 2024/2847).
Grundlage: Art. 64 EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act). Es gilt immer der höhere Betrag aus Festbetrag und Prozentwert. Für KMU und Kleinstunternehmen können abweichende Obergrenzen gelten.
Maximales Bußgeld
Bußgeld vs. Compliance-Kosten
Maximales Bußgeld
vs.
Evidence Pack (einmalig)
3.900 – 7.500 €
Das Bußgeld ist teurer als eine vollständige CRA-Compliance mit dem Evidence Pack.
Indikative Berechnung auf Basis Art. 64 EU-Verordnung 2024/2847. Keine Rechtsberatung. Es gilt immer der höhere Betrag aus Festbetrag und Prozentwert des weltweiten Jahresumsatzes.
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Zuständig sind die nationalen Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wird das voraussichtlich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Abstimmung mit weiteren Behörden sein. Die Behörden können ab September 2026 aktiv werden (Art. 71 Abs. 2 CRA).
Ab wann gelten die Bußgelder?
Die Marktaufsichtsbehörden werden ab 11. September 2026 operativ tätig (Art. 71 Abs. 2 CRA). Die vollständige Geltung des CRA — inklusive aller Konformitätspflichten — tritt am 11. Dezember 2027 in Kraft. Bußgelder für Verstöße gegen die ab Dez. 2027 geltenden Vollpflichten sind ab diesem Datum möglich.
Gilt das Bußgeld für das gesamte Unternehmen oder pro Produkt?
Die Obergrenze orientiert sich am weltweiten Jahresumsatz des gesamten Unternehmens (bzw. Konzerns). Ein Bußgeld wird pro Verstoßfall verhängt, nicht pauschal pro Produkt. Bei mehreren Verstößen oder Produkten können Behörden mehrere separate Verfahren einleiten. Grundlage ist Art. 64 EU-Verordnung 2024/2847.
Können Bußgelder angefochten werden?
Ja. Wie bei vergleichbaren EU-Verordnungen (z. B. DSGVO) können Bußgeldbescheide vor nationalen Verwaltungsgerichten angefochten werden. Maßgeblich sind die jeweiligen nationalen Rechtsbehelfsverfahren. Eine proaktive Compliance-Dokumentation erleichtert die Verteidigung erheblich — und verringert das Risiko, überhaupt in ein Verfahren zu geraten.
Gibt es Sonderregelungen für kleine Unternehmen?
Für Kleinstunternehmen und KMU sieht Art. 64 CRA vor, dass Behörden bei der Festsetzung von Bußgeldern auf die Zahlungsfähigkeit achten müssen. Die Obergrenzen gelten dennoch formal. Der Verordnungstext enthält zudem Erwägungsgründe zur verhältnismäßigen Anwendung. Eine verlässliche Aussage zur konkreten Praxis ist erst nach Etablierung der nationalen Aufsichtspraxis möglich.
Anhang I CRA — Wesentliche Cybersicherheitsanforderungen
EU-Verordnung 2024/2847, Amtsblatt der Europäischen Union, 20. November 2024
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der
EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich
bitte an einen spezialisierten Anwalt.